Unsere Leistungen

Das gegenseitige Kennenlernen ist Voraussetzung für die Beantragung einer Psychotherapie.
Dazu finden nach dem Absolvieren der ab 01.04.2018 obligatorischen Vorstellung in einer psychotherapeutischen Sprechstunde 2 bis 4 probatorische Sitzungen statt, um:
- Ihre persönliche Problemlage zu analysieren
- eine gründliche Diagnostik durchzuführen
- Diagnosen zu stellen und zu vermitteln
- und abzuwägen, ob eine Therapie zum aktuellen Zeitpunkt mit den gegebenen Rahmenbedingungen erfolgversprechend ist.
Erst dann wird ein Therapieantrag bei der Krankenkasse gestellt.
Während der Probatorik sollten Sie ein Gefühl dafür entwickeln, ob Sie mit dem Therapeuten/ der Therapeutin arbeiten können und wollen. Eine vertrauensvolle Basis ist Grundvoraussetzung für jede erfolgreiche Psychotherapie.